DeMeNz­aKadeMIe

Wir verknüpfen Theorie und Praxis


Qualifizierung zur Betreuungskraft


Inhalt:

Im Rahmen der Qualifikation zur zusätzlichen Betreuungskraft nach §53c SGB XI werden (unter Berücksichtigung der Richtlinien des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)) folgende Inhalte gelehrt:

  •          Anforderungen an eine Betreuungskraft nach §53c SGB XI
  •          Ziele
  •          Der Prozess des normalen Alterns
  •         Alterskrankheiten, mit dem Schwerpunkt Demenz
  •          Kommunikation & Begegnung
  •          Herausforderndes Verhalten
  •          Sinnvolle Aktivitäten für pflegebedürftige Menschen
  •          Milieugestaltung und Farbkonzeption
  •          Pflegedokumentation
  •          Expertenstandards
  •          Hygiene in Pflegeeinrichtungen
  •          Ethische Aspekte in der Pflege
  •          Sterbebegleitung
  •          Rechtliche Grundlagen (Betreuungs- und Unterbringungsrecht, Freiheitsentziehende Maßnahmen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen)
  •          Leistungen der Pflegeversicherung
  •          Stressmanagement
  •          Organisationsmanagement
  •          Resilienztraining

Die Qualifikation zur Betreuungskraft nach §53c setzt den Schwerpunkt auf die Arbeit mit Menschen mit demenziellen Veränderungen. Sie schließt mit einer Prüfung ab. Diese besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung ist der/die Teilnehmer/in befugt, in (teil-) stationären Altenpflegeeinrichtungen als zusätzliche Betreuungskraft zu arbeiten.

Franziska Brackland

M.A. Gerontologin

Weitere Infos

Umfang

Vor Ort - 152 Unterrichtseinheiten: 2x/Woche (Mittwoch/Donnerstag) 08:30-15:30 Uhr

Online - 152 Unterrichtseinheiten: 3x/Woche (Montag/Dienstag/Mittwoch) 08:30-12:30 Uhr 

Ort

Online und vor Ort

Kosten

1.190 € , dieser Kurs ist umsatzsteuerfrei

Mit Beginn der Ausbildung

Nachweis eines Orientierungspraktikums von einer Woche (bzw. 40 Stunden) in einer voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtung Ihrer Wahl.

Vor der Abschlussprüfung

Nachweis eines Kurses "Erste Hilfe" oder "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" (nicht älter als zwei Jahre) sowie eines Betreuungspraktikums mit einer Mindestdauer von 2 Wochen (80 Stunden) in einer Pflege- bzw. Betreuungseinrichtung Ihrer Wahl. Bei Nachweis entsprechender beruflicher Vorerfahrung, z. B. als Seniorenbetreuer und in der Basispflege brauchen die Praktika nicht absolviert zu werden.

Abschluss

  • Schriftliche Abschlussprüfung (online) 
  • Studienbescheinigung mit Aufführung aller Ausbildungsinhalte 
  • Abschluss-Zertifikat "Betreuungskraft nach § 43b, 53b SGB XI"

Termine in Präsenz im Januar 2024

11.-12.01.2024
18.-19.01.2024
25.-26.01.2024
01.-02.02.2024
08.-09.02.2024
15.-16.02.2024
22.-23.02.2024
07.-08.03.2024
14.-15.03.2024
04.-05.04.2024
11.-12.04.2024

Termine online im August 2024

06.-08.08.2024
13.-15.08.2024
20.-22.08.2024
27.-28.08.2024
10.-12.09.2024
17.-19.09.2024
24.-26.09.2024
22.-23.10.2024

Buchungsanfrage

Kontakt

Kroger Straße 50, 49393 Lohne-Kroge

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